Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.